Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.spielzeugmuseum-sonneberg.de. Der Landkreis Sonneberg ist bemüht, seinen Internetauftritt www.spielzeugmuseum-sonneberg.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.11.2024 erstellt. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen durch eine grundlegende Prüfung durch die Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Thüringen.
- Prüfstelle: Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Thüringen
- Prüfdatum: 21.05.2024 (Eingang E-Mail Prüfbericht beim Landratsamt Sonneberg)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt www.spielzeugmuseum-sonneberg.de wurde stichprobenartig auf Barrierefreiheit untersucht. Bei der durchgeführten Prüfung handelte es sich um eine vereinfachte Prüfung, bei der alle 89 Anforderungen der EN 301 549 betrachtet wurden. Zur Erfüllung der Konformität müssen alle Vorgaben der EN 301 549 (Tabelle A.1), und damit auch der WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA), bestanden sein.
Neben den Anforderungen der EN 301 549 wurden auch die Barrierefreiheit eingebundener Dokumente sowie die Erklärung zur Barrierefreiheit und der Feedback-Mechanismus bewertet. Eine Anforderung gilt als bestanden, wenn keiner der einzelnen Prüfschritte die Bewertung „nicht bestanden“ erhalten hat. Bei der Prüfung musste festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichwertig zugänglich ist. Den kompletten Prüfbericht finden Sie hier.
Noch bestehende Mängel und Optimierungen
Den kompletten Prüfbericht finden Sie hier. Aufgrund des Prüfberichts hat der Landkreis Sonneberg in Abstimmung mit seinem für die Internetseite beauftragten Dienstleister entsprechende Maßnahmen getroffen, um die festgestellten Mängel zu beseitigen. Der Landkreis Sonneberg bemüht sich weiter um die Behebung der Mängel und um die Optimierung des Internetauftritts in Bezug auf die Barrierefreiheit.
Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bei unserem Internetauftritt www.spielzeugmuseum-sonneberg.de können Sie uns mit einer E-Mail an pressestelle@lkson.de mitteilen. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter vz_bmb@tmasgff.thueringen.de.